
Förderungen fürs Dach
Die Förderlage hat sich 2026 stark verändert. Hier steht, was heute tatsächlich gilt.
Stand: September 2026. Förderbedingungen ändern sich laufend. Maßgeblich sind immer die Angaben der jeweiligen Förderstelle — wir prüfen den aktuellen Stand für dein Vorhaben, bevor es losgeht. Auf dieser Seite steht bewusst auch, was nicht mehr geht: veraltete Förderhinweise sind ärgerlicher als gar keine.
Land Steiermark
Sanierungspass Steiermark — seit 1. Juni 2026.
Die wichtigste Neuerung des Jahres. Er ersetzt die bisher getrennten Schienen „Kleine Sanierung“ und „Umfassende energetische Sanierung“.
Gefördert wird gestaffelt nach der Anzahl der umgesetzten Maßnahmen. Je mehr zusammen gemacht wird, desto höher der Fördersatz:
| Umgesetzte Maßnahmen | Fördersatz |
|---|---|
| 1 Maßnahme | 10 % |
| 2 Maßnahmen | 20 % |
| 3 Maßnahmen | 25 % |
| 4 Maßnahmen | 30 % |
Was fürs Dach zählt
Förderbar sind unter anderem die Dämmung des Daches beziehungsweise der obersten Geschoßdecke, die Außenwanddämmung, der Tausch von Fenstern und Außentüren, die Kellerdeckendämmung sowie energierelevante Gebäudetechnik. Auch Sicherheits- und Barrierefreiheitsmaßnahmen sind erfasst.
Für dich heißt das: Wenn ohnehin gedeckt wird, ist die Dämmebene der Punkt, an dem sich eine Dachsanierung mit anderen Maßnahmen zu einem höheren Fördersatz bündeln lässt.
Zwei Bedingungen, die man leicht übersieht
- Die Registrierung vor Baubeginn ist verpflichtend. Wer zuerst baut und dann einreicht, bekommt nichts. Das ist der häufigste Fehler.
- Land- und Bundesförderung sind zusammen mit 30 % der förderbaren Kosten gedeckelt.
Anlaufstelle ist die Infozentrale Energie und Wohnbau, Landhausgasse 7, 8010 Graz, Telefon 0316/877-3713. Die Förderstelle weist ausdrücklich darauf hin, dass Förderungen nur nach Maßgabe vorhandener Budgetmittel gewährt werden.
Land Steiermark
Große Eigenheimsanierung — seit 1. März 2026.
Zusätzlich zum Sanierungspass gibt es ein zinsgünstiges Landesdarlehen von bis zu 80.000 Euro bei höchstens 1,5 % Zinsen. Es gilt für Neubau, Ersterwerb und die umfassende Sanierung von Ein- und Zweifamilienhäusern bis 150 m² Wohnnutzfläche.
Bei einer thermischen Sanierung mit Sanierungskonzept sind bis zu 30 % beziehungsweise maximal 24.000 Euro möglich, bei Einsatz nachwachsender Rohstoffe bis zu 27.000 Euro.
Stadt Graz
Förderung für Dachbegrünung.
Die Stadt Graz fördert Dachbegrünungen auf rechtmäßig bestehenden Gebäuden grundsätzlich mit 35 Euro pro Quadratmeter, maximal 10.000 Euro pro Objekt. Voraussetzungen: mindestens 20 m² begrünte Nettofläche, Substratschicht von mindestens 15 cm, Planung und Ausführung durch Fachkundige, Gebäude fertiggestellt vor dem 01.01.2025. Antragszeitraum: 01.01. bis 31.12.2026, Einreichung ausschließlich elektronisch beim Umweltamt. Rechnungen können bis zu drei Monate rückwirkend berücksichtigt werden; Fachbestätigung und Fotodokumentation sind erforderlich.
Aktuell ausgesetzt. Die Stadt Graz hat die Bearbeitung sämtlicher Förderungen gemäß § 83 Statut bis auf Weiteres ausgesetzt. Die Förderung existiert also weiterhin, es werden aber derzeit keine Anträge bearbeitet. Wir prüfen den Stand vor Projektbeginn.
Was nicht mehr geht
Zwei Bundesförderungen, die 2026 ausgelaufen sind.
Sanierungsbonus des Bundes
Seit 2. Februar 2026 sind neue Registrierungen und Anträge nur noch für den Kesseltausch möglich. Der Zweig für thermische Sanierung — also Fassade, Fenster, Dach und Kellerdecke — nimmt keine neuen Anträge mehr an.
Handwerkerbonus
Ausgelaufen und nicht verlängert. Er galt für Arbeitsleistungen ab 01.03.2024 bis längstens 31.12.2025, die Antragsfrist endete am 28. Februar 2026, die Nachreichfrist am 30. April 2026. Er betrug 20 % der Arbeitskosten, maximal 1.500 Euro pro Person und Wohneinheit.
Wenn dir eine Handwerkerseite 2026 noch ein Handwerkerbonus-Abzeichen zeigt, ist die Seite schlicht nicht gepflegt. Das ist keine Kleinigkeit: Bei einer Förderung, die es nicht mehr gibt, rechnet man mit Geld, das nicht kommt.
Wie wir dabei helfen
Wir sind kein Förderberater und stellen keine Anträge für dich — das machen die Förderstellen und, bei umfassenden Sanierungen, eine Energieberatung. Was wir liefern, ist die Grundlage: ein Angebot mit einzeln ausgewiesenen Positionen, aus dem hervorgeht, welche Maßnahme welchen Anteil ausmacht. Genau das brauchen die Förderstellen.
Und wir sagen dir vor Baubeginn, wenn wir sehen, dass eine Registrierung fehlt. Das ist der Fehler, der am häufigsten Geld kostet — und der sich am leichtesten vermeiden lässt.
Sanierung geplant?
Wir erstellen das Angebot so, dass du es bei der Förderstelle einreichen kannst — mit Positionen statt Pauschale.